ARD alpha Uni Polizeivollzugsdienst studieren
Polizeidienst studieren? Ja, das ist sogar üblich. Polizeianwärter für den gehobenen Dienst studieren in allen Bundesländern an speziellen Hochschulen für den öffentlichen Dienst, so wie zum Beispiel Levin in Dortmund, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW).
Zulassungsvoraussetzungen für das Studium „Polizeivollzugsdienst“
Für das Studium Polizeivollzugsdienst an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst brauchst du mindestens die fachgebundene Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, also ein Abitur. Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt liegen.
Um für das Bachelor-Studium Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden musst du eine Reihe von Kriterien erfüllen, die zunächst gar nichts mit dem Studium zu tun haben, sondern mit den körperlichen Anforderungen in deinem späteren Arbeitsumfeld als Polizeibeamte:r im Polizeivollzugsdienst. Diese sind sehr vielfältig:
Du musst körperlich fit und groß genug sein.
Zum Beispiel darfst du in Nordrhein-Westfalen das Höchstalter 31 Jahre nicht überschreiten. In anderen Bundesländern liegt das Höchstalter teils niedriger. Du musst einen Führerschein der Klasse B haben. Dazu solltest du körperlich fit sein und das auch nachweisen können, im Idealfall bringst du mindestens das Deutsche Sportabzeichen in Bronze mit.
Manche Bundesländer, wie Bayern oder Berlin schreiben auch Mindestkörpergrößen vor, etwa 1,60 m für Frauen und 1,65 m für Männer. Es lohnt sich also genau hinzuschauen.
Erfüllst du all diese Voraussetzungen, durchläufst du nun das Auswahlverfahren. Das gestaltet sich, Details können je nach Bundesland variieren, in der Regel so: Eine Voraussetzung ist, zum Beispiel in Baden-Württemberg, ein Notendurchschnitt in deinem Abschlusszeugnis von wenigstens 3,0.
Dazu kommt ein Assessmentcenter mit schriftlicher und mündlicher Prüfung, das deine geistigen und charakterlichen Eigenschaften unter die Lupe nimmt, sowie ein Auswahlgespräch.
In Bayern werden deine Kenntnisse zum Beispiel in folgenden Fachgebieten überprüft:
- Deutsche Sprache (Textanalyse und Abhandlung)
- Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht
- Staatliche und politische Grundlagen Bayerns, Deutschlands und der Europäischen Union
- Zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik
Später kommt ein Einstellungstest dazu, in denen du deine persönliche Eignung unter Beweis stellen musst:
- Gruppendiskussion
- Bewerbungsgespräch (strukturiertes Interview)
- Ärztliche Untersuchung
- Sportprüfung
Nach ein paar Wochen erhältst du deine Zusage, ob du das Studium antreten kannst.
Willst du dich später für den höheren Polizeidienst weiterqualifizieren, legst du am besten einen Masterstudiengang in Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster drauf. Voraussetzungen hierfür: Konstant hohe Leistungen und die Bereitschaft dich nach etwas Berufserfahrung nochmal weiterzubilden. Sogar Promotionen sind an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) möglich.
Studiendauer Bachelor of Arts „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) und Master of Arts (M.A.) "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Administration - Policemanagement)
Das Bachelor-Studium im Fach Polizeivollzugsdienst an einer der Hochschulen für den öffentlichen Dienst dauert in der Regel drei Jahre. Der Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster in der Regel weitere zwei Jahre. Der Master of Arts (M.A.) "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Administration - Policemanagement) berechtigt dich zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst, also zum Leiten komplexer Einsätze, größerer Dienststellen, und zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben in Zentralbehörden des Bundes, der Länder, aber auch in obersten Bundes- und Landesbehörden.
Studieninhalte: Bachelor of Arts „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.)
Im Studium befasst du dich mit den großen Fachgebieten Rechtswissenschaften und Polizeiliches Management, alles zugeschnitten auf dein späteres Arbeitsfeld, dem polizeilichen Vollzugsdienst.
1.) Rechtswissenschaften:
- Eingriffsrecht
- Staats- und Verfassungsrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Zivilrecht
- Verkehrsrecht
- Nebenstrafrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Recht des Öffentlichen Dienstes
- Verfahrensrecht
- Haushaltsrecht
2.) Polizeiliches Management:
- Kriminalistik
- Kriminologie
- Einsatzmanagement
- Personalmanagement
- Verkehrslehre
- Polizeiliches Einsatzverhalten
- Führungslehre
- Soziologie
- Psychologie
- Politologie
- Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Berufsethik
- Polizeiliches Informations- und Kommunikationswesen
- Englisch
Prüfungen: für Bachelor of Arts (B. A.) „Polizeivollzugsdienst“
Während des Studiums werden Klausuren geschrieben, praktische Erfahrungen gemacht und am Ende eine Prüfung abgelegt. Manche Bundesländer verleihen mit bestandener Prüfung den berufsqualifizierenden akademischen Grad eines Bachelor of Arts, andere ein Diplom.
Mit deinem Abschluss „Bachelor of Arts (B. A.)“ wirst du zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar, bzw. zur Kriminalkommissarin oder zum Kriminalkommissar ernannt, je nach Spezialisierung und Arbeitsbereich.
Welche Skills brauchst Du bei der Polizei?
- überlegtes Handeln
- Emotionale Stabilität
- Frustrationstoleranz
- Belastungsfähigkeit
- Kreativität
- Kommunikationsstärke mündlich und schriftlich
- Soziale Kompetenz
In diesen Bereichen arbeiten Absolventen der „Polizeihochschulen“
- Kommissar*in
- Stadtpolizist*in
- Schutzpolizist*in (link-> Richter)
- Kriminalpolizist*in
- Polizeibeamt*in in Polizeibehörden und –ämtern
- Polizeibeamt*in in der IT-Ermittlung
Der Verdienst variiert je nach Bundesland
Nach dem Bachelor oder Diplomstudium steigst du als Polizeikommissar:in in der Besoldungsgruppe A9 in den sogenannten „gehobenen Dienst“ ein. Dein Bruttoverdienst beträgt dann 2843 Euro und steigert sich je nach Dienstzeit, Leistung und Verwendung bis zu 4942 Euro brutto als Polizeihauptkommissar:in in der Gehaltsgruppe A12.
Im „höheren Dienst“, also mit Masterstudium, steigst du als Polizeirat/Polizeirätin ein, in die Gehaltsgruppe A13 mit einem Bruttoverdienst von 4643 Euro bis zu einem Höchstverdienst von 7648 Euro als Leitende:r Polizeidirektor.in in der Gehaltsgruppe A16.
Spitzenbeamte werden in den Besoldungsgruppen B2 bis B11 bezahlt.
Dazu kommen Zulagen, je nach Verwendung und privaten Umständen:
- Polizeizulage
- Familienzuschlag (gestaffelt nach Anzahl der Kinder / Familienstand)
- Ballungsraumzulage (z.B. bei Verwendung und Wohnsitz in einem Ballungsraum wie München)
- Sondereinsatzzulage (bei speziellen Dienststellen wie z. B. USK, SEK, MEK)
- Dienstkleidungszuschuss
- Amtszulage (bei Erreichen des letzten Amtes der jeweiligen Laufbahn)
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagszulage)
- Strukturzulage (je nach Laufbahn schon im Grundgehalt enthalten)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Reisekosten
- Trennungsgeld
- 1 x jährlich eine Sonderzahlung (vergleichbar mit dem Weihnachtsgeld)
Quelle: Gewerkschaft der Polizei - Besoldung für Beamte 2021; Besoldung bei der Bayerischen Polizei
Karriere im "Polizeivollzugsdienst"
Schon während des Studiums kannst Du Dich spezialisieren, sei es in Richtung „Schutzpolizei“ oder „Kriminalpolizei“. Manche Bundesländer bieten auch Spezialisierungen an wie: „Kriminalpolizei mit Vertiefung IT-Ermittlungen / IT-Auswertungen“ an.
Jeder der polizeilichen Arbeitsbereiche hat seine eigenen Aufstiegschancen und damit auch Beförderungsmöglichkeiten, immer abhängig von freien Stellen und deinen persönlichen, privaten Konditionen. Ein Karriereaufstieg kann auch mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sein, zu dem du und eventuell auch deine Familie bereit sein musst.
Polizeivollzugsdienst studieren bedeutet: Lernen, lernen, lernen und im Praktikum - Keine Experimente. Man muss sich klar sein: Was darf ich? Was darf ich nicht?
"Der spannende Teil im Studium sind natürlich Praktika, die Einsätze, die man erlebt, die man verarbeiten muss. Das ist kein Spiel, das ist nicht, wo man auf einen Knopf drücken kann, sagt wir machen es noch mal von vorne. Jede Entscheidung, jede Maßnahme, die getroffen wird, ist entscheidend - auch später möglicherweise Gerichtsfall werdend - wie damit umgegangen wird. Und deswegen gibt es dort keine Experimente. Man muss sich klar sein, was darf ich? Was darf ich nicht? Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu, dass dieses Studium nicht nur aus vielen Einsätzen besteht, aus vielen Blaulichtfahrten, sondern vor allem aus Theorie, durch die man viel lernt."
Levin, Student Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen