Spielen statt Schuften Kinder haben Rechte
Seit 1989 gilt die UN-Kinderrechts-Konvention. Deutschland hat als drittes Land der Welt ein Zusatz-Protokoll ratifiziert, nach dem sich Kinder auch direkt bei der UNO beschweren können, wenn ein Staat ihre Rechte verletzt.
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Von Kinderrechten ist oft nur die Rede, wenn sie vernachlässigt werden. Doch wie sieht es in Deutschland mit dem rechtlichen Schutz der Kinder wirklich aus? Werden Kinder in der Gesellschaft beteiligt? Werden ihre Rechte im Alltag wirksam?
Kinder haben verbriefte Rechte: etwa auf Schutz vor Missbrauch, auf ein sicheres Zuhause, auf Bildung, Freizeit, Spiel und Erholung. Dies ist in der 1989 verabschiedeten UN-Kinderkonvention, dem "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", festgeschrieben. Nahezu alle Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, haben die Konvention unterzeichnet.
Der rechtliche Schutz der Kinder
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Das Grundgesetz räumt der Familie einen besonderen Schutz ein. Das Recht auf Erziehung durch die Eltern ist Kindern garantiert. Dabei müssen die Eltern stets ihr Wohl im Auge behalten. Doch vielen Kinderrechtlern geht der Familienartikel 6 nicht weit genug. Sie fordern Kinderrechte ausdrücklich in der Verfassung zu verankern. Die Jüngsten und Schwächsten sollen als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden.
Dürfen Kinder mitreden?
Wir stellen die Nürnberger Schülerin Emilia vor. Sie ist Klassensprecherin und fordert einen neuen Belag für den Schulhof. Als Expertin in eigener Sache will sie an den Entscheidungen in ihrer Kommune beteiligt werden. Doch welche Möglichkeiten der Mitsprache hat sie? Der Film zeigt den Unterschied zwischen den Wünschen von Kindern und ihren Rechten. Dabei wird klar, wo die Grenzen liegen für das, was die Kinder müssen und das, was Eltern dürfen.