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Die Qual der Wahl Bundestag und Bundesrat

Zwei der obersten Staatsorgane sind Bundestag und Bundesrat, ihnen kommen wichtige Funktionen in unserer Demokratie zu.

Stand: 14.03.2020 | Archiv

Sitzung im Bundesrat | Bild: picture-alliance/dpa

Die Mehrheit des Bundestags wählt den/die Bundeskanzler/in. Er/Sie schlägt seine/ihre Minister vor und bestimmt die Richtlinien der Politik. Er/Sie bildet die Regierung, die Exekutive. Diese macht Gesetzesvorschläge und setzt Gesetze um. Die Mehrheit im Bundestag bestimmt also, wer regiert. Das Parlament ist die gesetzgebende Gewalt, die Legislative. Es kontrolliert die Regierung. Das Parlament kann den Kanzler mit einem konstruktiven Misstrauensvotum absetzen.

Demokratie vor leerem Saal

Plenarsaal des Bundestages

Unter der Glaskuppel ein bekanntes Bild: Im Plenarsaal des Bundestages sind fast alle Reihen leer. Für den Ruf der Politiker ist das fatal. Viele denken: Tun die Abgeordneten überhaupt etwas? Der Eindruck täuscht. Das lateinische "Plenum" bedeutet "voll". Wenn aber immer das ganze Plenum versammelt wäre, wo würden dann Entscheidungen vorbereitet? Die Hauptarbeit des Bundestages findet nicht im Plenum statt, sondern in den Ausschüssen, die nicht öffentlich tagen.

Die Opposition

Die Glaskuppel des Bundestags

Die Kontrolle der Regierenden wird insbesondere durch "den anderen Beweger im Parlament" ausgeübt: die Opposition. Ihre Funktionen sind: Kritik, Kontrolle und sich als mögliche Alternative bei der nächsten Wahl zu profilieren. Aus den Reihen der Opposition kommen auch eigene Gesetzesvorschläge, die aber in der Regel keine Chance auf eine Mehrheit haben. Politwissenschaftler beschreiben die Aufgaben der Opposition sogar so: Eine gute Opposition unterminiert das Vertrauen in die Regierung, um selbst bessere Wahlchancen zu erzielen.

Der Bundesrat

Das Gebäude des Bundesrats

Der Bundesrat wird gelegentlich als "zweite Kammer" bezeichnet, ist aber ein eigenständiges Verfassungsorgan des Bundes. Im Bundesrat sitzen die Vertreter der Landesregierungen der 16 Bundesländer. Sie können im Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Der Bundesrat kann Gesetzesentwürfe beschließen, die der Bundesregierung zur Stellungsnahme vorgelegt werden. Gesetzesentwürfe der Regierung wiederum werden dem Bundesrat vorgelegt. Außerdem gibt es zustimmungsbedürftige Gesetze: Solche Gesetze müssen, nachdem sie vom Bundestag verabschiedet worden sind, die Zustimmung des Bundesrates erhalten

Die Aufgaben des Bundestags

  • Gesetzgebungskompetenz
  • Regierungsbestellung: Wahl des Bundeskanzlers
  • Kontrollfunktion gegenüber Regierung und Verwaltung
  • Opposition: öffentlichkeitswirksame Kritik, Kontrolle der Regierungsarbeit, Aufzeigen von Alternativen

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