Das soziale Netz Arbeitsleben und Rente
Wer seine Arbeit verliert und dann sozial abgesichert ist, hat Glück im Unglück. Leider ist das nicht bei jedem Beschäftigungsverhältnis so.
Unser Rechtssystem legt fest: Wer weisungsgebunden arbeitet, also zum Beispiel genau gesagt bekommt, was er wann und wo zu tun hat, ist grundsätzlich Arbeitnehmer. Trotzdem werden solche Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oft als "selbstständige Subunternehmer" geführt - sehr zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Risiko Scheinselbstständigkeit
Oft wird Mitarbeitern sogar mit Rausschmiss gedroht, damit sie in die Scheinselbstständigkeit einwilligen. Der Leidtragende ist in jedem Fall der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dadurch viele Vorteile:
- Er muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Er muss er keine Arbeitszeitregelungen einhalten.
- Er muss keinen Kündigungsschutz beachten.
- Er kann sich verhalten wie ein Arbeitgeber vor gut hundert Jahren, als es noch keine soziale Absicherung gab.
Vor allem am Bau - wie überall, wo der Kostendruck hoch ist - versuchen viele Unternehmer, unsere Sozialordnung zu unterlaufen. Der Staat verteidigt die Sozialordnung - wenn es sein muss, mit Polizeigewalt. Es ist ein Ringen ohne Ende.
Ein Unternehmen, dem die Beschäftigung Scheinselbstständiger nachgewiesen wird, kann verpflichtet werden, für bis zu vier Jahre die Sozialbeiträge nachzuzahlen. Doch dieser Nachweis ist oft nicht einfach zu führen.
Risiko Selbstständigkeit
"Für Selbstständige sind vom Gesetzgeber keinerlei soziale Sicherungssysteme vorgesehen. Die sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland gelten ja nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sprich die normalen Arbeitnehmerverhältnisse." - das sagt der ehemalige scheinselbstständige Andreas Blank. Er ist an einer schweren Osteoporose erkrankt, daher kann er nicht mehr arbeiten - und fällt durchs soziale Netz. Für den Lebensunterhalt der Familie muss nun seine Frau allein aufkommen.