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Das neue Europa Geschichte und Organe

Die EU blickt mittlerweile auf eine lange, ereignisreiche Geschichte zurück. Erfahren Sie hier, wie sich die Europäische Gemeinschaft nach und nach entwickelte und welches ihre zentralen Organe sind.

Stand: 14.03.2020 | Archiv

Europäisches Parlament | Bild: colourbox.com

Die Geschichte der EU begann bereits 1946, als der englische Premierminister Winston Churchill ein friedliches, vereintes Europa forderte. In den 1950er-Jahren folgten Montanunion und Römische Verträge. Der Zeitstrahl verdeutlicht die kontinuierliche Entwicklung hin zu einem vereinten Europa.

Geschichte der EU

1946

Nach den verheerenden Folgen des Zweiten Weltkriegs plädierte der englische Premierminister Winston Churchill 1946 erstmalig für ein friedliches, vereintes Europa. Eine europäische Bewegung entstand.

1949

1949 gründeten zehn Länder (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg,  Niederlande, Norwegen, Schweden und England) den Europarat. Sein Ziel: Die Förderung der Einheit und Zusammenarbeit zwischen den Menschen und Nationen Europas.

1951

1951 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet - die Montanunion. Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande waren in ihr organisiert.

1957

1957 kam es, vor allem auf Betreiben des französischen Außenministers Robert Schuman und des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, zum Abschluss der Römischen Verträge: Die Mitgliedsländer der Montanunion schlossen sich zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen. Das Ziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes.

1973

1973 kamen zu den bisherigen sechs Staaten noch Dänemark, England und Irland dazu.

1979

1979 gab es die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1981

1981 trat Griechenland bei.

1986

1986 traten Spanien und Portugal bei.

1989

1989 fiel die Mauer. In den folgenden Jahren gewannen die europäischen Institutionen an Macht. Das Europäische Parlament, das abwechselnd in Straßburg und Brüssel tagt, wird immer wichtiger. Das Ziel ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine politische Gemeinschaft.

1992

1992 wird der Vertrag von Maastricht unterzeichnet: Europa beschließt die Gründung einer Währungsunion. Die Geburtsstunde des Euro ist gekommen.

1995

1995 treten Schweden, Finnland und Österreich bei. Die EU umfasst nun 15 Mitgliedsstaaten.

2001

Ab 2001 ist der Euro Zahlungsmittel in der Europäischen Union.

2004

Mit der Osterweiterung der EU kommen zehn neue Staaten dazu: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn sowie Malta und Zypern.

2007

Rumänien und Bulgarien kommen zur EU. Die EU besteht nun aus 27 Staaten. 23 Amtssprachen werden in der EU gesprochen.

Die Institutionen der EU

Die zentralen Organe der EU sind die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und das Europäische Parlament. Diese drei Organe bilden das "institutionelle Dreieck". Der Europäische Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs) ist kein Organ der EU. Er ist nicht unmittelbar an der Gesetzgebung beteiligt, sondern vielmehr im EU-Vertrag verankert.

Die Institutionen der EU

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Als supranationales EU-Organ ist sie ausschließlich den Belangen der Gemeinschaft verpflichtet. Die Kommissare sind unabhängig und dürfen keine Weisungen von ihren Regierungen anfordern oder empfangen. Die Kommission wacht über die Einhaltung der europäischen Verträge und arbeitet als Exekutive.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat der Europäischen Union wird auch als Ministerrat oder Rat bezeichnet. Ihm gehören die Fachminister der einzelnen Nationalstaaten an. Der Rat ist Gesetzgebungsorgan, kann aber nur legislativ tätig werden aufgrund eines Vorschlags der Kommission. Andererseits kann der Rat aber die Kommission zu einem Vorschlag auffordern. Gesetze können nur mit Zustimmung des Ministerrats erlassen werden.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wird für jeweils fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt. Die Plenarsitzungen des Parlaments finden in Straßburg statt, die Ausschüsse tagen in Brüssel. Das Parlament wählt den Präsidenten, billigt den EU-Haushalt, kontrolliert Kommission und Ministerrat und hat ein Mitentscheidungsrecht in der Gesetzgebung.

Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat sitzen die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der EU- Kommission. Sie legen die Richtlinien und allgemeinen politischen Ziele fest. Wenn sich der Ministerrat nicht über eine Gesetzesentscheidung einigen kann, wird diese an den Europäischen Rat weitergeleitet.

Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg und ist als Judikative tätig. Er wacht über die Einhaltung der EU-Verträge und deren Anwendung.


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