Ökosysteme im Wandel 4. Artenschutz
Biodiversität: Ein Stichwort für intakte Lebensgemeinschaften mit großer Artenvielfalt. Doch der Mensch sorgt dafür, dass immer mehr Arten aussterben ...
In jedem Ökosystem gibt es eine mehr oder weniger große Vielfalt an Organismen - man nennt dies "Biodiversität". Jede Lebensgemeinschaft wird gekennzeichnet von einer individuell ausgeprägten Biodiversität. Wenn zum Beispiel in einem Areal viele verschiedene Schmetterlingsarten vorkommen, spricht man von einer hohen Diversität. Wenige Arten bedeuten eine geringe Diversität. Tritt eine Art besonders häufig auf und andere selten, dann liegt eine geringere Diversität vor als bei einer relativ gleichmäßigen Artenverteilung. Die größte Diversität findet man in tropischen Wäldern: Die Regenwälder machen nur drei Prozent der Landfläche der Erde aus, beherbergen aber 80 Prozent der bekannten Tier- und Pflanzenarten!
Artensterben
Der Mensch bebaut und nutzt Flächen, verändert Flussläufe und bringt übermäßig viele Stoffe in den Kreislauf ein. Damit waren und sind viele Arten ihrer Lebensgrundlage beraubt. In Bayern gelten fast 40 Prozent der Tierarten als ausgestorben oder vom Aussterben bedroht - dazu zählen beispielsweise der Wolf, der Luchs, die Wildkatze und das Auerhuhn.
Schutzmaßnahmen
Um einem weiteren Artenrückgang entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in den 1970er-Jahren das Bundesnaturschutzgesetz erlassen. Sein Ziel: Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, aber auch Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.
Alle heimischen Tier- und Pflanzenarten sind generell schutzwürdig. Die Bundesartenschutzverordnung und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen legen Regeln fest zu Schutz, zu Ein- und Ausfuhr und zum Handel international gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 1970 wurde in Deutschland der erste Nationalpark im Bayerischen Wald eingerichtet. Zur Zeit gibt es in Deutschland 16 solcher Schutzgebiete.
Rote Liste
Bedrohte Tier- und Pflanzenarten werden in die "Rote Liste" aufgenommen: Diese Listen werden für die einzelnen Bundesländer erstellt. Der Gefährdungsgrad der einzelnen Tier- und Pflanzenarten wird in fünf Kategorien angegeben:
- 0 = ausgestorben
- 1 = vom Aussterben bedroht
- 2 = stark gefährdet
- 3 = gefährdet
- 4 = potenziell gefährdet
Erfolgreicher Artenschutz
Ein Beispiel für eine in Deutschland zurückgekehrte Art ist der Biber. Er war vom Aussterben bedroht, da er wegen seines Felles und Fleisches im 19. Jahrhundert stark bejagt wurde.
Zusätzlich gingen durch die Regulierung von Fließgewässern und die Urbarmachung von Feuchtgebieten die letzten Rückzugsgebiete des Bibers verloren. Der letzte Biber in Bayern wurde 1867 erlegt. Damit war er bei uns ausgerottet. 1966 haben Naturschützer die ersten Biber in Bayern wieder eingebürgert. Dank konsequenter Schutzmaßnahmen vermehren sie sich wieder - der Biber ist zurück! Mittlerweile treten wegen Biberbauten, gefällter Bäume und Ernteschäden schon wieder Konflikte auf …
Testen Sie Ihr Wissen!