Kurvendiskussion 2 Anwendung der Regeln
Nun wenden wir die erarbeiteten Regeln auf eine Beispielfunktion an.
Diese Regeln sollen jetzt auf die Funktion f(x) = (1/3)x3 – 3x2 + 8x – 2 angewendet werden.
Die erste Ableitungsfunktion hatten wir zu f’(x) = x2 – 6x + 8 = 0 berechnet, dann lautet die 2. Ableitungsfunktion f’’(x) = 2x – 6.
Setzen wir x1 = 4 in die Funktionsgleichung ein, so erhalten wir f’’(4) = 2, also f’’(4) > 0. Entsprechend erhalten wir für x2 = 2 den Funktionswert f’’(2) = -2, also f’’(2) < 0.
In der Abbildung links ist das Vorgehen bei der Extremwertbestimmung nochmals zusammengefasst. Man beachte dabei die Formulierung "mögliche Extremwerte". Sie bedeutet, dass ein Punkt, an dem die 1. Ableitung gleich Null ist, nicht immer auch ein Extrempunkt sein muss.
Als Beispiel wird die Funktionsgleichung f(x) = x3 untersucht. Ihre 1. Ableitung lautet f’(x) = 3x2, für f’(x) = 0 erhält man x = 0.
Legt man an den Graphen der Funktion f(x) = x3 eine horizontale Tangente, so erkennt man, dass der Punkt P mit der horizontalen Tangente kein Extrempunkt ist. Er hat vielmehr eine andere Eigenschaft, wie das nächste Beispiel zeigt.