ARD alpha Uni Lehrerin an einem sonderpädagogischen Förderzentrum
Magdalena arbeitet als Lehrerin an der Pangratiusschule, dem Sonderpaedagogischen Förderzentrum Augsburg III. Zunächst hat sie das Studium Lehramt Grundschule abgeschlossen und ist über eine Sondermaßnahme nach dem ersten Staatsexamen in das Lehramt Sonderpädagogik quer eingestiegen. So hat sie ihr Referendariat an einem sonderpädagogischen Förderzentrum absloviert. Heute unterrichtet sie Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Lehrerin oder Lehrer an einer Förderschule kann werden, wer ein Studium für das Lehramt Sonderpädagogik, Lehramt Förderschule oder Lehramt für sonderpädagogische Förderung erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen oder dem Master of Education (M.Ed.) abgeschlossen hat.
Der Studiengang Sonderpädagogik wird in unterschiedlichen Bezeichnungen angeboten. Als Staatsexamen gilt auch der Masterabschluss eines Lehramtsstudiums Sonderpädagogik, bzw. sonderpädagogische Förderung. Die Bundesländer eröffnen allerdings oft über sogenannte Sondermaßnahmen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern den Weg in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Diese Sondermaßnahmen werden nur nach Bedarf angeboten und sind nicht der klassische Weg. Da in Deutschland allerdings für alle Schultypen Lehrer und Lehrerinnen fehlen, ist in einigen Bundesländern diese Sondermaßnahme fast zur Regel geworden.
Wie in den Schultypen der Regelschule auch, haben die angehenden Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen nach ihrem Studium einen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, im Bereich sonderpädagogische Förderung zu absolvieren und können dann mit bestandenem zweiten Staatsexamen in den Schuldienst übernommen werden.
Die sogenannte Sondermaßnahme greift in der Ausbildungsphase Referendariat. Quereinsteigern bietet dieser spezielle Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik, also das Referendariat, die Möglichkeit sich für das Lehramt Sonderpädagogik zu qualifizieren. Zielgruppe dieser Sondermaßnahmen sind neben „Normal Lehramtsstudierenden“ für Regelschulen auch Seiteneinsteiger:innen. Je nach Bedarf eröffnen die Bundesländer durch diese Sondermaßnahmen geeigneten Bewerber:innen den Zugang zum Lehramt Sonderpädagogische Förderung. Das Referendariat und das zweite Staatsexamen wird dann im Fachgebiet Sonderpädagogik absolviert und abgelegt. Danach erfolgt die Übernahme in eine Schuleinrichtung die Klassen mit sonderpädagogischen Förderbedarf führt. Die genauen Regelungen der jeweiligen Bundesländer für den Quereinstieg sind auf den Homepages der zuständigen Kultusministerien zu ersehen.
„Sondermaßnahme“ ein möglicher Weg zum Lehramt Sonderpädagogik:
Unsere Protagonistin Magdalena Zehendner ist Quereinsteigerin. Sie studierte zunächst Lehramt Grundschule an der Universität Augsburg. Und jetzt erfolgte ihr Quereinstieg in das Lehramt Sonderpädagogik. Um sonderpädagogische Lehrerin werden zu können, hat sie nach dem ersten Staatsexamen, also ihrem Studienabschluss für Lehramt Grundschule, die Möglichkeit der Sondermaßnahme für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in Anspruch genommen, ihr Referendariat als Sonderpädagogin absolviert und in diesem Fachbereich ihr zweites Staatsexamen mit Erfolg abgelegt.
Magdalena arbeitet nun in der Pangratiusschule, Sonderpädagogisches Föderzentrum Augsburg III und kann sich auch innerhalb des Zentrums persönlich weiterqualifizieren und weiterentwickeln. Die Pankratiusschule ist ein sonderpädagogisches Kompetenz- und Beratungszentrum. Sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentren bieten diverse Diagnose-, Beratungs- und Förderleistungen einerseits für die Klassen am Förderzentrum, andererseits aber auch für die Grund- und Mittelschulen und für vorschulische Kindertagesstätten vor Ort an.
In Deutschland gilt der Grundsatz „Bildung ist Ländersache“.
Daher sind sowohl die universitäre Ausbildung, also auch die Referendariatszeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Länge und einzelne Ausbildungsphasen innerhalb des Referendariates variieren. Ein Referendariat dauert in der Regel zwischen 12 und 18 Monate. Nähere Informationen zu den Bedingungen und Verfahren für den Berufseinstieg in das Lehramt Sonderpädagogik und auch für Quereinsteiger:innen finden sich auf den Homepages der Kultusministerien der Länder.
Staatsexamen vs. Masterabschluß?
Die Prüfungen des ersten Staatsexamens in Lehramtsstudiengängen außerhalb des europäischen Bachelor- und Mastersystems sind auf die Bedürfnisse und Regelungen des einzelnen Bundeslandes zugeschnitten. Der Masterabschluss orientiert sich an den Bestimmungen des europäischen Bologna Prozesses und ist international kompatibel. Wer also vor hat, einmal im europäischen Ausland als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten, tut sich mit einem Masterabschluss bei der Anerkennung seiner Lehrbefähigung leichter.
Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogische Förderung müssen im Unterricht hochkomplexe individuelle Anforderungen erfüllen
"Wir hier an der Förderschule müssen differenziert unterrichten, um das Anforderungsniveau genau auf die Schüler abzustimmen. Das bedeutet beim Lesen, dass ich drei Schwierigkeitsstufen habe und jedes Kind auf seinem eigenen Stand gefordert wird. Der Lernstand der Kinder ist ziemlich unterschiedlich. Wir sprechen hier von Schülern, die nur einfache Sätze lesen können bis hin zu anderen Schülerinnen, die schon komplexe Satzgefüge entschlüsseln und verstehen. Ich habe schon Klassen unterrichtet, da gab es Kinder, die nur Sätze lesen konnten, während andere Kinder schon zweiseitige Texte verstanden haben."
Magdalena, Lehrerin an der Pankratiusschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Augsburg III.
Skills
- Liebe zu Kindern
- Eigene innere Ruhe und Gelassenheit
- Empathie
- Emotionale Intelligenz
- Durchhaltevermögen
- Organisationstalent
- Kreativität
- Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche psychische Stabilität
- Bereitschaft „Inklusion zu leben“
- "Berufung"
Regeln und Strukturen ermöglichen wertschätzend gestalteten Alltag
"Man muss schon in der ersten Woche alles, was man durchführen möchte, also feste Regeln und Strukturen, einschleifen. Diese festen Regeln und Strukturen sind so wichtig für die Kinder, aber auch für die Lehrkräfte, weil die Sicherheit verleihen. Und nur wenn die Kinder Sicherheit haben, können sie gut zusammen lernen und miteinander den Alltag gestalten. Die Kinder müssen das Gefühl haben, dass die Lehrkraft eine feste Struktur, einen festen Tagesplan vor Augen hat, um sich auf sie verlassen zu können. Und das können sie erst dann, wenn sie eine Beziehung zur Lehrkraft aufgebaut haben und wissen: Hey, auf die ist wirklich Verlass."
Magdalena, Lehrerin an der Pankratiusschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Augsburg III.
Arbeitgeber und Aufgabenfelder für Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf
Die Aufgabenfelder für Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf sind breiter gestreut, als man zunächst denkt und reichen weit über den Schuldienst hinaus. Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf arbeiten außer an Förderschulen auch an normalen Regelschulen und in den verschiedensten sonderpädagogischen Einrichtungen zur Diagnose, Beratung und Förderung für betroffene Kinder.
Sie arbeiten an Förderzentren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache, beim Hören und Sehen, aber auch in der emotionalen und sozialen Entwicklung, der geistigen sowie auch der körperlichen und motorischen Entwicklung.
Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf arbeiten auch an Regelschulen, wie Realschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen, die in ihrer Konzeption auf Inklusion ausgerichtet sind und damit ebenfalls sonderpädagogische Förderung mitanbieten. Diese Schulen bieten in besonderen Inklusionsklassen sonderpädagogische Förderschwerpunkte an. An diesen Schulen werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet.
Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf werden auch in der Schule für Kranke eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehört es auch Kontakt zu halten, zwischen den kranken Schülerinnen und Schülern, dem Elternhaus, den Kliniken und der Stammschule. Die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung müssen hier aber alle Schularten der Regelschule abdecken.
Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf arbeiten zum Beispiel hier:
- Staatliche und private Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Kirchliche Einrichtungen für sonderpädagogische Förderung, z.B. der Diakonie und der Caritas
- Staatliche und private Zentren für sonderpädagogische Beratung und Förderung
- Städtische und staatliche Schulverwaltung
- Länder- und Bundesministerien für Kultus
- Schulpsychologische Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen für Kinder
- Kinder- und Jugendkliniken
- Medien
Verdienst - Lehrerinnen und Lehrer an Schulen mit Sonderpädagogischem Bedarf verdienen ähnlich, wie an Realschulen und Gymnasien
Lehrer und Lehrerinnen für sonderpädagogischen Förderbedarf bedienen hochkomplexe Ansprüche. Sie sind erste Diagnoseinstanzen, wenn es darum geht sonderpädagogische Förderbedarfe festzustellen, sei es in den Vorschuleinrichtungen der Kinderzentren oder auch in den ersten Klassen der Grundschulen. In diesem Falle werden sie von den jeweiligen Bildungseinrichtungen für Kinder als Spezialisten hinzugezogen. Aber sie sind auch die, die Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf durch ihre besondere Zuwendung und individuelle Förderung den Einstieg in das Regelschulsystem ermöglichen können.
Lehrerinnen und Lehrer für sonderpädagogischen Förderbedarf verdienen im Schnitt zwischen 3986 Euro brutto und 5773 Euro brutto im Monat.
Das Bildungssystem, und damit auch die Vergütung, ist Ländersache. Deshalb variiert auch die Bezahlung von Bundesland zu Bundesland. Dazu kommen immer auch Zulagen, wie Ortszulage und andere Pauschalen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung können, wie Lehrkräfte an Regelschulen, auch verbeamtet werden.
An staatlichen und städtischen Schulen, bzw. Beratungs- und Kompetenzzentren für sonderpädagogischen Förderbedarf können die Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Kolleginnen und Kollegen an den Schultypen des Regelschulbetriebes verbeamtet werden. Die Eingliederung in die Besoldungsstufen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes regeln wiederum die Länder.
Die Eingliederung der Lehrkräfte für sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt in der Regel in die Besoldungsgruppe A13. Im Schnitt verdienen solche Lehrkräfte 4500 Euro brutto im Monat. Dazu gibt es Sonderzulagen, eventuell Ballungsraumzulagen oder Funktionszulagen, wenn Lehrkräfte in Leitungsfunktonen aufsteigen oder besondere Funktionen in der Beratung oder Diagnose für sonderpädagogischen Förderbedarf bekleiden. Die Besoldungsstufen innerhalb der einzelnen Besoldungsgruppen sind wiederum von den Tarifverträgen für Lehrkräfte der Bundesländer abhängig und unterscheiden sich.
Quelle: Besoldungstabellen der Länder, https://oeffentlicher-dienst.info/
Lehrkräfte an Einrichtungen privater und kirchlicher Träger werden nach dem Besoldungssystem des jeweiligen Trägers bezahlt. Das Besoldungssystem privater und kirchlicher Träger orientiert sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Tatsächlich gib es immer wieder auch Sonderkonditionen, wenn gerade auch private und kirchliche Einrichtungen versuchen am hartumkämpften Lehrkräftemarkt ihr Soll an Lehrpersonal sicher zu stellen. Dabei muss sich das nicht immer gleich um mehr Geld handeln, sondern zum Beispiel um Beihilfen für den Weg in die Arbeit oder einer Zusatzversorgung für die Rentenversicherung.
Lernen an der Förderschule - immer ganz nah beim Kind
"Ich würde sagen, das ist einer der großen Pluspunkte hier an der Förderschule, dass wir einfach nicht nur nach Lehrplan unterrichten, sondern individuell auf die Kinder eingehen können und da auch mehr Lernzeit haben. Hier in der Diagnose- und Förderklasse haben wir ja sogar ein ganzes Schuljahr mehr Zeit, um miteinander zu lernen. Und natürlich unterrichten wir nach Stundenplan und berücksichtigen die Lehrplaninhalte. Aber es darf einfach jeder zu seinem Entwicklungsstand gemäß lernen."
Magdalena, Lehrerin an der Pankratiusschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Augsburg III.