Waldbegriffe Wald, Urwald oder Bannwald?
Erholungswald Ist ein Wald als "Erholungswald" ausgewiesen, soll er nach dem Bayerischen Waldgesetz ausdrücklich der "Erholung der Bevölkerung" dienen. Privatwald soll nur in Ausnahmefällen zum Erholungswald deklariert werden. Passiert das aber dennoch, muss der private Waldbesitzer "die Errichtung und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen oder die Beseitigung von störenden Anlagen und Einrichtungen" ertragen. Über 20 Prozent der bayerischen Wälder sind mittlerweile als Erholungswald ausgewiesen, so zum Beispiel der Augsburger Stadtwald.