Waldbegriffe Wald, Urwald oder Bannwald?
Bannwald Ein Bannwald ist grundsätzlich ein Wald, der aufgrund bestimmter Kriterien als Ganzes erhalten werden soll. Nach dem Bayerischen Waldgesetz ist dies der Fall, wenn der Wald eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung hat, wie zum Beispiel der Ebersberger Forst südöstlich von München. Außerdem kann ein Wald zum Bannwald ernannt werden, wenn er "in besonderem Maß dem Schutz vor Immissionen dient".