Telekolleg - Deutsch


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Nachgefragt Internet - Nutzung und Informationsgewinn

Wie sieht es aus mit dem Motto der Internet-Gemeinde: Ich stelle diesem Pool etwas zur Verfügung und partizipiere vom ganzen Pool?

Stand: 02.02.2012 | Archiv

Leipziger Buchmesse | Bild: picture-alliance/dpa

"Der möglichst freizügige Zugang zu jeglicher Information ist fester Bestandteil der Internet-Kultur des ‚Gebens und Nehmens’. Die Verheißung des Internet ist die ‚Globale Bibliothek’, der freie Zugriff auf das ‚Wissen der Welt’, von jedem Ort der Welt zu jeder Zeit." (Zitiert nach Zimmer S.144).
So lautet noch 1996 das Credo der Netzpropheten Martin Grötschel und Joachim Lügger, die in ihrem Begeisterungsrausch das Gespür für die Realitäten etwas verloren haben. Fakt nämlich ist: Auch in der viel beschworenen neuen Internet-Kultur gilt de jure das Urheberrecht. Und mit dem freien Geben und Nehmen, der freien Verfügungsgewalt über alle Daten hört es erfahrungsgemäß meist da auf, wo es um substanzielle Information und Dienstleistungen geht. Für die muss man auch im Netz meist bezahlen, schlichtweg aus dem Grund, weil es auch Geld kostet, diese Informationen zu sammeln und ins Netz zu stellen.
Das kostenlose Liefern von solidem Informationsmaterial können sich auf Dauer höchstens Hochschulen leisten, wo zahlreiche passionierte Netizen (Online-Slang für Netzbürger, aus net (Netz) und citizen (Bürger) zusammengesetzt) ihre Arbeiten präsentieren, oder die traditionellen Medien, Presse und Rundfunk, für die das Netz ein zweites Standbein und potenziell weltweite Präsenz bedeutet. Aber selbst diese frei zugänglichen Informationsquellen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht in der digitalen Welt

Einige Probleme:

  • Das Urheberrecht stammt aus den Zeiten der "schwarzen Kunst", des Drucks. Es ist durch die digitale Vervielfältigungstechnik, in der Original und Kopie identisch werden, ohnehin von Grund auf in Frage gestellt: Der "Guru der Digitalität", Nicholas Negroponte verkündet, bei der Frage nach den Urheberrechten im Netz gehe es nicht bloß darum, dass alles so leicht kopiert werden kann. Vielmehr "um die Tatsache, dass die digitale Kopie so vollkommen ist wie das Original und bei einiger trickreicher Computermanipulation sogar vollkommener." (Zitiert nach Zimmer S.147).
  • Es gibt im weltweiten Netz kein einheitliches Urheberrecht, dies ist immer nationales Recht. Die WIPO (World Intellectual Property Organization), eine Unterorganisation der Vereinten Nationen hat 1971 ein internationales Urheberrecht verabschiedet, 171 Staaten arbeiten inzwischen mit. Dennoch bestehen immer noch nationale Differenzen: Das Urheberrecht erlischt in vielen Staaten bereits 50 Jahre nach dem Tod des Autors, in den meisten europäischen Staaten und in den USA aber erst 70 Jahre danach. Erst dann werden die Werke zum Eigentum der Allgemeinheit. Dies ist der Grund, warum das Projekt Gutenberg und andere digitale Bibliotheken nur ältere und keine zeitgenössische Literatur enthalten.

Rechtliche Lösungen:

  • Obwohl es im Netz schwer zu schützen ist, gilt auch dort das Urheberrecht. Es ist in Deutschland – anders als etwa in den USA, wo man auf seine Werke Urheberrechte extra anmelden muss – ein unveräußerliches Persönlichkeitsrecht, das jeder von dem Moment an hat, wo er selbst ein schöpferisches Werk hervorgebracht hat. Die Nutzungsrechte für das eigene schöpferische Produkt kann man zeitweise veräußern, an Verlage, Galerien, Zeitungen etc., das Urheberrecht aber bleibt bestehen und ist geschützt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
  • Urheberrechtlich ist ein Werk indes nur als Produkt schöpferischer Tätigkeit geschützt. Das heißt: geschützt sind gedanklicher Aufbau, prägnante Wendungen, einprägsame Bilder und Vergleiche etc., nicht aber die Idee für ein Werk, nicht der Tatsachengehalt, nicht die Fakten, die es zutage fördert, und nicht der Stil, die Darstellungsweise.

Also: Auch im Netz ist es verboten, kopierte, umgeschriebene oder aufgemöbelte Werke anderer unter eigenem Namen zu publizieren. Man darf, wie in allen Printmedien auch, nur zitieren, aber dies nur, wenn das Gesagte unverstellt wiedergegeben und mit Quelle nachgewiesen wird.

Der Rundfunkstaatsvertrag, ein Vertrag aller bundesdeutscher Länder zu Rundfunk und Telemedien, regelt auch das s Urheberrecht im Internet. Es bezieht sich auf alle Artikel, Bilder und bewegte Bilder, die im Netz zur Verfügung stehen. Konkret: Das öffentliche Weitergeben selbst von kopierten Literaturverzeichnissen oder Linklisten ist verboten. Indes, so arg dürfte das deutsche Urheberrecht die Netizens nicht beunruhigen, denn man muss ja im Netz gar nicht kopieren, ein Link auf die Seite mit der Information von fremder Hand tut’s auch.

Literatur

Dieter E. Zimmer. Die Bibliothek der Zukunft. Text und Schrift in den Zeiten des Internet. Hamburg 2000


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