Zusatzwissen Spezielle Formen von Protokollen
Diese speziellen Formen von Protokollen gibt es:
Im Bundestag wird jedes Wort mitgeschrieben und protokolliert.
Die Aktennotiz ist eine wichtige Form des Kurzprotokolls. Es wird zunächst angegeben, wer die Aktennotiz verfasst hat, wann sie verfasst wurde und zu welchem Betreff, d. h. zu welchem Ereignis, Vorgang, Thema oder Gespräch. Die inhaltlichen Angaben sind sehr knapp und orientieren sich an den W-Fragen: Was? Wer? Wann? Wo? Wie? Warum? Wozu?
Wer eine Gesprächsnotiz verfasst, nutzt sie als Gedächtnisstütze oder informiert andere Personen. Es wird angegeben, wer der Verfasser ist, wann die Gesprächsnotiz geschrieben wurde und zu welchem Thema. Auch hier sind die W-Fragen für den Inhalt wichtig: Was? Wer? Wann? Wo? Wie? Warum? Wozu? Häufig werden die Kontaktdaten der Gesprächspartner notiert, und es werden Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht.
Es ist eine Mischform aus Ergebnis- und Verlaufsprotokoll. Einerseits werden Thema, Inhalte und Ergebnisse des Unterrichts verdeutlicht, andererseits wird aber auch der methodische Ablauf der Stunde dargestellt: Kurzreferat, Arbeitsblatt, Diskussion usw.
Es erfasst die Informationen, die für eine spezielle Arbeit wichtig sind. Häufig werden hier Formblätter verwendet.
Die Teilnehmer notieren nach Ende der Veranstaltung, welche Ergebnisse und Sachverhalte ihnen wichtig erscheinen. Es ist kein offizielles Protokoll mit Beweiskraft.
Bei vielen technischen Vorgängen zeichnen Computer die Abläufe automatisch auf. Solche Protokolle dienen vor allem der Kontrolle der Abläufe und der Fehlersuche.
In vielen Bereichen gibt es besondere Vorschriften zu Protokollen, z. B. bei Verhören oder Prüfungen, bei der Arbeit der Rettungssanitäter oder bei Gericht. Häufig werden spezielle Formblätter verwendet. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation entwickeln sich neue Möglichkeiten des Protokollierens.