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Nachgefragt Printmedien

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz verankert. Doch wie frei können Journalisten berichten, wenn nur wenige Konzerne die Märkte beherrschen?

Stand: 31.01.2012 | Archiv

60 Jahre BRD Spiegelaffäre | Bild: picture-alliance/dpa

"Das Klavier, auf dem Goebbels spielte", so kennzeichnet Peter Köpf die Rolle der Journalisten im "Dritten Reich" (Mediengeschichte S. 52). Wer gibt auf der Klaviatur der Medien heute den Ton an? Seit der legendären Spiegel-Affäre scheint die Frage gelöst – zumindest juristisch. Zur Erinnerung: Unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" hatte der Spiegel am 10. Oktober 1962 über das NATO-Manöver Fallex 62 berichtet. Daraufhin leitete der Generalbundesanwalt eine Durchsuchung der Redaktionsräume ein und nahm Rudolf Augstein und weitere Mitarbeiter fest. Die Anklage lautete: Landesverrat. Das Ende der Affäre: Franz-Josef Strauß trat gezwungenermaßen zurück und das so genannte "Spiegel-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts erweiterte entscheidend den rechtlichen Freiraum der Presse. Der Spiegel konnte sich als "Sturmgeschütz der Demokratie" (Augstein), als vierte Macht im Staate feiern.

Förderung des demokratischen Willensbildungsprozesses

Denn das Urteil schränkte nicht nur die staatliche Eingriffsmöglichkeit ein, es verpflichtete den Staat sogar dazu, "aktiv dafür zu sorgen, dass mit Hilfe der Massenmedien ein demokratischer Willensbildungsprozess zustande kommen kann." (Koszyk S.231) "Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie schafft Information, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung." (BVerfG 20 174 ff.)

Wie sieht es in Wirklichkeit mit der im Grundgesetz Artikel 5 verbürgten Pressefreiheit aus? "Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. Journalisten, die diese Meinung teilen, finden sie immer. Frei ist, wer reich ist ... Und da Journalisten nicht reich sind, sind sie auch nicht frei", konstatierte Paul Sethe 1965 im Spiegel Nr. 19. In diesem Sinne erprobte die 68er-Bewegung ihren Aufstand gegen den Springer-Konzern. Mit ihrer Forderung "Enteignet Springer" gelang es, die Gefahren der Medienkonzentration ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Aber erst 1976, als der Konzentrationsprozess im Wesentlichen abgeschlossen war, wurde eine Pressefusionskontrolle gesetzlich festgelegt.

Literatur und Links

  • Jürgen Wilke (Hg). Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe Band 361, Bonn 1999.
  • Kurt Koszyk und Karl Hugo Pruys. Handbuch der Massenkommunikation. München 1981

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