Telekolleg - Deutsch


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Nachgefragt Protokoll und Gesprächsnotiz

Lange Wortbeiträge und den Verlauf einer komplexen Diskussion zu protokollieren, sind oftmals schwierig. Zur Veranschaulichung und Übung wird eine fiktive Gerichtszene protokolliert.

Stand: 09.11.2012 | Archiv

Schild öffentliche und nichtöffentliche Sitzung | Bild: picture-alliance/dpa

Verlaufsprotokoll einer Szene aus der BR-Reihe "Cafe Meineid"

Die formalen Angaben des Verlaufsprotokolls sind dieselben wie beim wörtlichen und lauteten in unserem Fall:

  • Anlass: Verlaufsprotokoll über die Gerichtsverhandlung Leininger – Fischer am 24.02.97
  • Ort: Café Meineid, Gerichtssaal 04
  • Datum: 24.02.97
  • Anwesend/Teilnehmer: Richter: Heinz Wunder, Beisitzerin: Roswitha Haider, die Kläger Herr und Frau Leininger, der Beklagte Herr Fischer
  • Protokollführer: T. L. E. Kolleg
  • Beginn: 19.10 Uhr
  • Ende: 19.16 Uhr

Der Richter eröffnet die Sitzung und erteilt der Klägerin das Wort. Die Klägerin legt die Vorgeschichte des Streitfalls dar: Die Passion des Ehepaars für Abenteuerurlaube aller Art, die sie bereits auf den Himalaja, in den Grand Canyon, zum Rafting und zu Fuß durch die Wüste getrieben hat. Dieselbe Abenteuerlust veranlasste sie, bei dem Beklagten eine Reise in die Tropen zu buchen, auf eine Insel, wo das Ehepaar sich ganz allein durchkämpfen müsste.

Der Richter bittet die Klägerin, knapp darzulegen, wie die Reise war. Diese berichtet, dass sie statt Abenteuer und Wildnis einen sehr langweiligen Luxusaufenthalt geboten bekommen habe, samt allen Segnungen und Strafen unserer Zivilisation. Das habe das Ehepaar fast an den Rand der Ehekrise gebracht. Der Richter fragt nach, ob der Grund der Krise die mangelnde Lebensgefahr war. Die Klägerin bejaht das. Der Richter bittet den Beklagten um Stellungnahme: Ob er nicht gewusst habe, dass seine Insel gefahrenfrei sei. Der Beklagte räumt das schließlich ein und bietet den Klägern eine finanzielle Entschädigung von heute ca 1500 Euro an. Der Kläger, Herr Leininger, zeigt sich mit dem Angebot einverstanden. Seine Ehefrau lehnt es entrüstet ab und fordert die Rückerstattung der gesamten Reisekosten.

Der Beklagte fordert nun den Kläger auf, sich zur Sachlage zu äußern. Der Kläger schweigt. Auf die nochmalige Aufforderung des Beklagten, sich zu äußern, bittet dieser den Richter um eine Unterbrechung der Verhandlung. Die Klägerin ist irritiert. Zwischen dem Klägerpaar kommt es zu einem Wortwechsel. Der Kläger und die Klägerin verlassen schließlich auf Erlaubnis des Richters hin den Gerichtsaal. Der Beklagte beschreibt nun dem Richter die konkreten Umstände der Reisebuchung. Das Klägerpaar habe sich zunächst für eine sehr gefährliche Reise nach Neu-Guinea entschieden. Drei Tage später sei der Kläger jedoch allein wiedergekommen und habe die Buchung auf ein ungefährliches Reiseziel umgeändert. Mit der Begründung, er sei mit dem "Überlebenswahnsinn" seiner Ehefrau nicht mehr einverstanden.


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