74

Impfung Was tun, wenn der Impfpass weg ist?

Nie ist das quietschgelbe Heftchen zu finden, wenn man es braucht: der Impfpass. Seinen Verlust bemerkt man meist erst, wenn der Hausarzt nachfragt oder der nächste Urlaub naht. Was tun, wenn der Impfpass wirklich nicht mehr zu finden ist?

Stand: 28.04.2021

Impfpass und Spritze: Ein Impfschutz ist wichtig. Impfungen können auch nachgeholt werden oder zur Sicherheit sogar doppelt vorgenommen werden. Das ist insbesondere für denjenigen wichtig, der seinen Impfpass verloren hat und seinen Impfstatus daher nicht kennt. | Bild: picture-alliance/dpa

Nur im Impfpass sieht man als Patient (oder kann sich ausrechnen), wann die nächste Impfung fällig ist. Aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können - auch wenn der Impfpass weg ist:

Dokumentation von Impfungen: Daten beim Arzt abklären

Wissen Sie noch, bei welchem Arzt Sie geimpft wurden? Dann fragen Sie in dieser Praxis nach, denn Impfungen der vergangenen zehn Jahre werden in der Krankenakte vermerkt und aufbewahrt. Das hat sich auch durch das neue Datenschutzrecht nicht geändert. Der Arzt, der Sie geimpft hat, müsste also einen guten Überblick über Ihre Impfungen haben.

Nachimpfen

Ist Ihr Impfstatus unklar, muss ein Arzt Sie als ungeimpft einstufen. Ärzte dürfen sich nicht allein auf die Aussagen eines Patienten verlassen. Lassen Sie sich einen neuen Impfpass ausstellen - und bewahren Sie ihn an einer fixen Stelle auf: zum Beispiel im Medikamentenschrank oder bei den wichtigen Unterlagen. Im Zweifelsfall muss der Arzt die wichtigsten Impfungen nachholen, beispielsweise Tetanus.

Schadet eine doppelte Impfung?

Der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts zufolge geht von zusätzlich verabreichten Impfdosen in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Das betrifft auch Kombinationsimpfstoffe. "In Ausnahmefällen kann es nach wiederholter Gabe von Totimpfstoffen zu Nebenwirkungen wie einer ausgeprägten lokalen Unverträglichkeitsreaktion mit schmerzhafter Schwellung und Rötung der betroffenen Extremität kommen." (Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin 34/2019) Zu beachten sind darüber hinaus die generell möglichen Nebenwirkungen, die mit der jeweiligen Impfung als solches einhergehen können.

Nachholimpfungen: Hilfestellung für Ärzte

Im August 2020 hat die STIKO die "Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus" überarbeitet. Die Empfehlungen sind altersspezifisch und sollen Ärzten im Praxisalltag helfen. Die Einzelheiten finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 34/2020:

Der Bluttest: nicht immer überzeugend

Wenn kein Arzt Auskunft über Ihre Impfungen geben kann, dann können Sie Ihr Blut auf entsprechende Antikörper untersuchen lassen. Der Nachteil: Man weiß dann zwar, dass ein Grundschutz besteht, aber nicht, wie lange er noch anhält. Ein weiteres Problem: Bei manchen Impfungen findet man generell keine Antikörper, obwohl der Impfschutz gegeben ist.

Empfohlen wird das Verfahren hingegen ausdrücklich für Frauen mit Kinderwunsch im Hinblick auf Windpocken und Röteln. Falls sich die Frau unsicher ist, sollte das Blut auf entsprechende Antikörper hin untersucht werden, zumal während einer Schwangerschaft die Impfung gegen Röteln nicht möglich ist.

Impfschutz: Elektronische Pateintenakte soll künftig helfen

Seit 1. Januar 2021 können Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Möglich gemacht hat dies das "Patientendaten-Schutz-Gesetz", das seit Ende 2020 in Kraft ist. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich in der elektronischen Patientenakte voraussichtlich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft speichern. Im eImpfpass, wie der elektronische Impfpass auch heißt, können aber nicht nur Impfungen digital erfasst werden. Mithilfe eines Ampelsystems soll es dann auch gelingen, festzustellen, ob der Impfschutz im grünen Bereich liegt oder ob Impfungen empfohlen werden. Zudem erinnert der digitale Impfpass an fällige Impfungen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für die Versicherten freiwillig. 


74