AluminiumWie wir Aluminium aufnehmen
Aluminium in verarbeiteten Lebensmitteln Laut der Verbraucherzentrale Berlin ist E 554 noch erlaubt, darf aber seit 2014 nur noch in Kochsalz zur Oberflächenbehandlung von gereiftem Käse sowie in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Andere Lebensmittelzusatzstoffe mit Aluminium wie E 556 (Calciumaluminiumsilikat), E 558 (Bentonit) und E 559 (Kaolin) sind seit 2014 verboten.