Personalauswahl und Rechtspsychologie Forensische Psychologie
Möchte man das Tätigkeitsfeld der Rechtspsychologie - auch forensische Psychologie genannt - beschreiben, so kann man kurz und knapp sagen, dass sich Rechtspsychologen mit den psychologischen Aspekten juristischer Fragestellungen befassen. Das bedeutet nichts anderes, als dass speziell für die forensische Psychologie ausgebildete Diplompsychologen als Sachverständige bei straf-, zivil-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen hinzugezogen werden. Dabei haben sie eine große Bandbreite an Aufgaben zu erfüllen.
Forensische Psychologen sollen ...
- die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen beurteilen;
- die Verantwortungsreife strafrechtlich auffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender einschätzen;
- die Schuldfähigkeit von Straftätern begutachten;
- bei Sorgerechtsstreitigkeiten Fragen des Sorgerechts und des Besuchsrechts klären;
- im Bereich des Sozialrechts z.B. begutachten, ob jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig ist;
- im Bereich des Verwaltungsrechts die Fahreignung auffällig gewordener Kraftfahrer begutachten.
Um dieses breite Tätigkeitsfeld bewältigen zu können, benötigt ein Rechtspsychologe neben soliden Kenntnissen in den psychologischen Grundlagenfächern vor allem auch juristisches Wissen.
Fiktion und Realität
In zahlreichen Spiel- und Fernsehfilmen treten immer wieder (Rechts-)Psychologen in Erscheinung, die sich beispielsweise mit den wahnhaften Gedanken eines gefährlichen Mörders oder der Glaubhaftigkeit einer meist attraktiven Zeugin befassen durften.
Die häufig mystifizierende Darstellung des Einsatzes psychologischen Wissens führte zu einem verklärten Bild der Arbeit des Rechtspsychologen.
In der Realität sieht diese jedoch meist ganz anders aus. Angefangen vom nüchternen und vorurteilsfreien Aktenstudium über das Befragen der Zeugen mit speziellen Methoden bis hin zum Verfassen eines Gutachtens und dessen Vortrag bei Gericht ist die Arbeit eines Rechtspsychologen geprägt von höchstmöglicher Objektivität und Wissenschaftlichkeit.
Betrachten wir als Beispiel kurz zwei typische Fragestellungen, die an Rechtspsychologen von Seiten des Gerichts herangetragen werden: Die Frage der Aussagefähigkeit sowie die der Glaubhaftigkeit.